Förderprogramme: Für jeden was dabei

Diese Förderprogramme können euch echt helfen

Die Zeit ist reif für etwas Förderung. Was darf es sein?
Unterschiedliche Institutionen und Organisationen haben wieder Förderprogramme aufgesetzt, an denen ihr euch beteiligen könnt: Jugendprojekte, Ehrenamt, Musikprojekte, oder einfach engagierte Menschen. 

Wir haben hier die wichtigsten Eckpunkte der unterschiedlichen Programme für euch zusammengetragen. Klickt rein und holt euch die passende Förderung für euch, euer Projekt oder euren Verein.
Es lohnt sich! 

Musik für alle!

Ein Förderprogramm für Kinder und Jugendliche

  • „Musik für alle!“ muss Wirklichkeit werden! Dazu soll jedem Kind und Jugendlichen die Möglichkeit zum gemeinsamen Singen, Musizieren und kreativen Ausdruck gegeben sein. Unabhängig von Herkunft und sozialer Verortung finden selbstbewusste und kreative Heranwachsende ihre Stimme in der Gesellschaft.
     
  •  WAS: Förderung neuer, außerschulischer Musikprojekte in Zusammenarbeit mit 2 Bündnispartnern 
  •  FÜR WEN: Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik (in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen) 
  • WIE: Antrag ab sofort bis zum 1. September 2024 (mit Projektstart ab dem 01. Januar 2025)

INITIATIV!

DSEE-Förderprogramm für nicht rechtsfähige Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen 

Heutzutage ist jedes Engagement von unschätzbarem Wert. Alle werden gebraucht! Deshalb unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt das Programm „initiativ!“. Diese Förderung richtet sich gemeinwohlorientierte Projekte in nicht rechtsfähigen Initiativen oder nicht gemeinnützigen Organisationen. 

  • WAS: Ein paar Ausgaben fallen. Die Förderung kann für Sach- und Honorarausgaben genutzt werden. Personalkosten werden nicht gefördert Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein. 
  • FÖRDERHÖHE: Bis zu 500 Euro für ein Projekt, das Engagement und Ehrenamt stärkt. In Ausnahmefällen sind bis zu 1.000 Euro möglich. 
  •  FÜR WEN: Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt durchführen. Initiativen müssen eine Privatperson benennen, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet. 
  • WIE: Antrag bis zum 30. September 2024. Die geförderten Projekte können acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2024 beendet sein. 

EHRENAMT GEWINNEN. ENGAGEMENT BINDEN. ZIVILGESELLSCHAFT STÄRKEN.

Mikroförderprogramm 

Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Ihr habt eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für eure Initiative zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu braucht ihr nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht? 

  • WAS: Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt euch dabei, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen. 
  • FÜR WEN: Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. 
  • WIE: Ab sofort über digitales Fördersystem der DSEE

Projektförderung Amateurmusik

Landesmusikrat NRW 

Die Amateurmusikszene in Nordrhein-Westfalen ist eines der bedeutendsten Kulturfelder. In allen Regionen singen und spielen Musiker*innen in Vereinen oder in freien Initiativen. Das außerordentliche Engagement, mit dem die meist ehrenamtlichen Aktiven die Proben, Arbeitsphasen, Konzerte und ganze Musikfeste organisieren, braucht Unterstützung.  

  • WAS: Zeitlich begrenzte Projekte von/mit/für Amateurmusiker*innen: Konzerte, Workshops, Arbeitsphasen, Kompositionen und Festivals. Projekte werden schwerpunktmäßig gefördert, die zwischen März und Dezember 2025 stattfinden.
    Siehe Voraussetzungen. 
  • FÖRDERHÖHE: Antragsminimum: 750 €; Antragsmaximum: 10.000€ die Höchstgrenze gilt pro Antragsteller*in, nicht pro Antrag! 
  • FÜR WEN: Alle Mitgliedsvereine des VMB NRW sind automatisch durch ihre Mitgliedschaft bei uns förderberechtigt. Ansonsten richtet sich die Förderung ebenfalls an Verbandsfreie Vereine, Ensembles und Bands, Vereine, Ensembles, Bands und Musikverbände in kirchlicher Trägerschaft, Einzelpersonen, Institutionen, die Projekte mit/für Amateurmusiker*innen durchführen 
  • WIE: Antrag bis zum 31.10.2024 ausschließlich per Post